Übernachtungssteuer
In unserer Gemeinde wird eine Übernachtungssteuer von EUR 1.- pro Erwachsenem und Tag erhoben.
Diese ist nicht in unseren Übernachtungspreisen enthalten und ist zusätzlich zu diesen bei Abreise zahlbar.
Seit April 2024 sind auch berufliche Übernachtungen zu besteuern. Eine Befreiung ist nicht mehr möglich.